Selbstverpflichtungserklärung
KLVHS schließt sich Selbstverpflichtungserklärung an
Bei der Dritten Synodalversammlung vom 3. - 5. Februar 2022 in Frankfurt wurde der Handlungstext „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ des Synodalforums IV mit großer Mehrheit verabschiedet.
Der Beschluss zielt darauf ab, die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse zu überarbeiten. Entscheidungen für eine gesetzlich geregelte oder nicht verbotene Partnerschaftsform sollen nicht mehr als Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten gefasst werden. Sie sollen eine Einstellung in den kirchlichen Dienst nicht mehr verhindern und eine Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht mehr herbeiführen.
Bis zur Umsetzung dieses Beschlusses haben Generalvikar Ulrich Beckwermert und der Diözesan-Caritasdirektor Johannes Buß als Leitungsverantwortliche der Diözese Osnabrück und des Caritasverbandes für die Diözese Osnabrück e. V. am 11. Februar 2022 die folgende Selbstverpflichtungserklärung abgegeben:
Wir versichern, dass wir keine arbeits- beziehungsweise disziplinarrechtlichen Maßnahmen aufgrund der persönlichen Lebensführung hinsichtlich Partnerschaften, der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität einer Mitarbeiter*in - auch in den verkündigungsnahen Tätigkeiten - ergreifen.
Dieses gilt für die Mitarbeiter*innen der Diözese Osnabrück, der Kirchengemeinden, des Caritasverbandes für die Diözese Osnabrück e. V. und seiner Gesellschaften. Alle sonstigen kirchlichen Rechtsträger im Geltungsbereich der Grundordnung im Bistum Osnabrück bitten wir, entsprechend zu verfahren.
Wir versichern ebenso, dass wir bei Klerikern hinsichtlich ihrer sexuellen Orientierung keine kirchen- beziehungsweise disziplinarrechtlichen Maßnahmen ergreifen werden.
Dieser Erklärung schließen sich der Vorstand des Katholische LandvolkHochschule Oesede e. V. und die Direktion der KLVHS vorbehaltlos an und erklären ihrerseits:
Der Selbstverpflichtungserklärung des Bistums Osnabrück und des Diözesan-Caritasverbandes schließt sich die KLVHS an. Auch bei uns hat die persönliche Lebensführung hinsichtlich Partnerschaften, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität keinerlei arbeits- beziehungsweise disziplinarrechtliche Auswirkungen.
Georgsmarienhütte, 17. Februar 2022